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Verhalten bei Kopfläusen wen..
Verhalten bei Kopfläusen wenn Sie feststellen, dass Ihr Kind Kopfläusen hat, sind Sie laut Infektionsschutzgesetz § 34 Abs.1 verpflichtet die Schulleitung unverzüglich zu informieren, damit die Leitung der Einrichtung alles Nötige unternehmen kann, um eine weitere Verbreitung...
http://www.gs-wansleben.bildung-lsa.de/aktuelles/kopflaeuse/#part1161

 



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